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Rechte und Pflichten der Freiwilligen

Rechte der Freiwilligen

  • FW werden in die übertragenen Aufgaben eingeführt.
  • Ansprechperson im DaFA ist die Geschäftsstellenleitung oder ihre Stellvertretung.
  • FW sind während der Einsatzdauer für Betriebshaftpflicht versichert.
  • FW haben Anrecht auf Erfahrungsaustausch und die für den Einsatz notwendigen Informationen und Fortbildungen.
  • Bei Beendigung des Auftrages erhält die / der Freiwillige auf Wunsch eine Bestätigung.
  • Nach Abschluss der Einsatzzeit oder nach 4 Monaten findet eine Standortbestimmung statt. 

Pflichten der Freiwilligen

  • FW arbeiten unentgeltlich.
  • FW unterstehen der Schweigepflicht. Diese bezieht sich auf alle Informationen über die Hilfeempfänger. Die Schweigepflicht bleibt auch nach Abschluss der Hilfeleistung bestehen.
  • Beim E-Mail-Verkehr dürfen Hilfeempfänger nur mit den Initialen erwähnt werden.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Hilfeempfänger und Freiwilligen basiert auf der schriftlichen Einsatzvereinbarung.
  • Eine Ausweitung des Auftrags ist nur in Absprache mit der DaFA-Geschäftsstellenleitung oder deren Stellvertretung erlaubt.
  • FW sind verpflichtet, Abwesenheiten frühzeitig der Geschäftsstellenleitung oder deren Stellvertretung mitzuteilen. Dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Abbruch des Einsatzes.
  • Bei Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Personen, die Hilfe in Anspruch nehmen, müssen FW sofort die DaFA-Geschäftsstellenleitung oder deren Stellvertretung kontaktieren. Falls die Probleme nicht lösbar sind, kann die Zusammenarbeit beendet werden.
  • FW unterstützen die generellen Zielsetzungen des DaFA.