Rechte und Pflichten der Freiwilligen
Rechte der Freiwilligen
- FW werden in die übertragenen Aufgaben eingeführt.
- Ansprechperson im DaFA ist die Geschäftsstellenleitung oder ihre Stellvertretung.
- FW sind während der Einsatzdauer für Betriebshaftpflicht versichert.
- FW haben Anrecht auf Erfahrungsaustausch und die für den Einsatz notwendigen Informationen und Fortbildungen.
- Bei Beendigung des Auftrages erhält die / der Freiwillige auf Wunsch eine Bestätigung.
- Nach Abschluss der Einsatzzeit oder nach 4 Monaten findet eine Standortbestimmung statt.
Pflichten der Freiwilligen
- FW arbeiten unentgeltlich.
- FW unterstehen der Schweigepflicht. Diese bezieht sich auf alle Informationen über die Hilfeempfänger. Die Schweigepflicht bleibt auch nach Abschluss der Hilfeleistung bestehen.
- Beim E-Mail-Verkehr dürfen Hilfeempfänger nur mit den Initialen erwähnt werden.
- Die Zusammenarbeit zwischen Hilfeempfänger und Freiwilligen basiert auf der schriftlichen Einsatzvereinbarung.
- Eine Ausweitung des Auftrags ist nur in Absprache mit der DaFA-Geschäftsstellenleitung oder deren Stellvertretung erlaubt.
- FW sind verpflichtet, Abwesenheiten frühzeitig der Geschäftsstellenleitung oder deren Stellvertretung mitzuteilen. Dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Abbruch des Einsatzes.
- Bei Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Personen, die Hilfe in Anspruch nehmen, müssen FW sofort die DaFA-Geschäftsstellenleitung oder deren Stellvertretung kontaktieren. Falls die Probleme nicht lösbar sind, kann die Zusammenarbeit beendet werden.
- FW unterstützen die generellen Zielsetzungen des DaFA.